Häufige Fragen
Zahlt meine Versicherung den Sturmschaden?
Sturmschäden am Dach übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung, meist ab Windstärke 8. Wichtig: Schaden fotografieren, zeitnah der Versicherung melden und keine Beweise beseitigen, bevor der Schaden dokumentiert ist. Der vermittelte Betrieb unterstützt bei der Dokumentation.
Wie schnell ist jemand vor Ort?
Bei akuten Sturmschäden erfolgt die Vermittlung so schnell wie möglich – eine Notabdichtung gegen eindringendes Wasser ist je nach Auslastung oft noch am selben oder nächsten Tag machbar.
Was kostet eine Notabdichtung?
Das hängt von Schadensgröße und Zugänglichkeit ab – typischerweise einige hundert Euro. Bei versicherten Schäden rechnet der Betrieb häufig direkt mit der Versicherung ab. Sie erhalten vorab eine Einschätzung, bevor Kosten entstehen.
Darf ich vor der Reparatur aufs Dach, um selbst abzudecken?
Nein – nach einem Sturm ist das Dach unfallträchtig, und Versicherer verlangen keine Selbstgefährdung. Sichern Sie stattdessen den Bereich unter losen Ziegeln ab und überlassen Sie die Notabdichtung dem Fachbetrieb.
Bis wann muss ich den Schaden der Versicherung melden?
So schnell wie möglich – die meisten Policen verlangen eine unverzügliche Meldung. Fotos vom Schaden und vom Wetterbericht des Schadentags erleichtern die Regulierung.
Was zählt versicherungstechnisch als Sturm?
In der Regel Windstärke 8 (ab ca. 62 km/h). Der Nachweis gelingt meist über Wetterdaten der Region – bei großflächigen Sturmlagen ist das unproblematisch.
Was kostet die Anfrage?
Nichts. Die Anfrage und die Vermittlung sind für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich – Kosten entstehen erst, wenn Sie einen Betrieb tatsächlich beauftragen.
Wie schnell melden sich die Betriebe?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei Notfall-Anfragen deutlich schneller. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder per E-Mail – je nachdem, was Sie angegeben haben.
Wie viele Angebote erhalte ich?
Je nach Region und Verfügbarkeit melden sich in der Regel ein bis drei passende Betriebe. Sie vergleichen in Ruhe und entscheiden frei, ob und wen Sie beauftragen.
Wie werden die Betriebe geprüft?
Wir vermitteln ausschließlich an Betriebe mit nachgewiesener Qualifikation – Eintrag in der Handwerksrolle bzw. entsprechende Fachzertifizierungen. Auffällige Betriebe werden aus der Vermittlung ausgeschlossen.