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Heizungstausch

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Öl- und Gasheizung austauschen: aktuelle Rechtslage (Stand Juli 2026)

Zuletzt aktualisiert: 15-07-2026

Die gesetzliche Lage rund um den Heizungstausch hat sich Mitte 2026 grundlegend geändert: Das bisherige Heizungsgesetz (Teil des GEG) mit seiner Pflicht zu 65% erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt, das Anfang August 2026 in Kraft treten soll. Da sich die Regeln aktuell noch ändern, lohnt sich vor einer Entscheidung ein aktueller Check – wir beraten dazu individuell.

Was sich ändert

Die feste 65%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen entfällt nach aktuellem Stand. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt, müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil an Biokomponenten (sogenannte 'Bio-Treppe') nutzen. Die bisherige Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel soll nach den aktuellen Plänen entfallen – eine sofortige Pflicht zum Austausch einer noch funktionierenden Heizung besteht ohnehin nicht.

Trotzdem lohnt sich der Umstieg oft

Auch ohne gesetzlichen Zwang sprechen steigende CO₂-Preise auf fossile Brennstoffe, planbare Betriebskosten und weiterhin verfügbare Förderung für einen frühzeitigen Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Hybridlösung. Die Förderkonditionen (BEG) wurden zum 21. Juli 2026 angepasst – wer jetzt plant, sollte sich zu den aktuell gültigen Sätzen beraten lassen.

Hybridlösungen als Kompromiss

Eine Kombination aus bestehender Gasheizung und Wärmepumpe reduziert den Gasverbrauch spürbar, ohne die komplette Anlage zu ersetzen – oft eine kosteneffiziente Zwischenlösung, besonders in Altbauten mit hohem Wärmebedarf an sehr kalten Tagen.

Weiterlesen: Gasheizung oder Wärmepumpe: der 15-Jahres-Vergleich

Häufige Fragen

Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Eine sofortige Austauschpflicht für intakte Heizungen gibt/gab es zu keinem Zeitpunkt. Sie dürfen eine bestehende Heizung weiter betreiben und reparieren.

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen lassen?

Nach aktuellem Stand ja, allerdings mit einer ab 2029 steigenden Pflicht zur Beimischung von Biokomponenten. Da sich die genauen Regeln gerade final klären, empfehlen wir eine aktuelle Beratung vor der Entscheidung.

Gibt es noch Förderung für den Heizungstausch?

Ja, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft nach aktuellem Stand mit angepassten Konditionen seit dem 21. Juli 2026 weiter. Wir prüfen die für Sie aktuell gültigen Fördersätze im Rahmen der Beratung mit.

Wie lange dauert ein Heizungstausch?

Der reine Austausch dauert meist 2–5 Arbeitstage. Mit Beratung, Förderantrag und Lieferzeit sollte man je nach Anlagentyp insgesamt 2–4 Monate einplanen – im Havariefall geht es mit Übergangslösungen deutlich schneller.

Was passiert mit dem alten Öltank?

Bei der Umstellung von Öl wird der Tank fachgerecht gereinigt und stillgelegt oder zurückgebaut – je nach Tanktyp kostet das etwa 500€ bis 2.500€ und gehört in seriöse Angebote hinein.

Lohnt sich der Tausch, obwohl meine Heizung noch läuft?

Bei Kesseln über 20–25 Jahren oft ja: Alte Anlagen verschwenden Brennstoff, CO₂-Preise verteuern fossiles Heizen jedes Jahr, und die Förderung honoriert den freiwilligen Austausch. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung im Angebot schafft Klarheit.

Was kostet die Anfrage?

Nichts. Die Anfrage und die Vermittlung sind für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich – Kosten entstehen erst, wenn Sie einen Betrieb tatsächlich beauftragen.

Wie schnell melden sich die Betriebe?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei Notfall-Anfragen deutlich schneller. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder per E-Mail – je nachdem, was Sie angegeben haben.

Wie viele Angebote erhalte ich?

Je nach Region und Verfügbarkeit melden sich in der Regel ein bis drei passende Betriebe. Sie vergleichen in Ruhe und entscheiden frei, ob und wen Sie beauftragen.

Wie werden die Betriebe geprüft?

Wir vermitteln ausschließlich an Betriebe mit nachgewiesener Qualifikation – Eintrag in der Handwerksrolle bzw. entsprechende Fachzertifizierungen. Auffällige Betriebe werden aus der Vermittlung ausgeschlossen.