Öl- und Gasheizung austauschen: aktuelle Rechtslage (Stand Juli 2026)
Zuletzt aktualisiert: 15-07-2026
Die gesetzliche Lage rund um den Heizungstausch hat sich Mitte 2026 grundlegend geändert: Das bisherige Heizungsgesetz (Teil des GEG) mit seiner Pflicht zu 65% erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt, das Anfang August 2026 in Kraft treten soll. Da sich die Regeln aktuell noch ändern, lohnt sich vor einer Entscheidung ein aktueller Check – wir beraten dazu individuell.
Was sich ändert
Die feste 65%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen entfällt nach aktuellem Stand. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt, müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil an Biokomponenten (sogenannte 'Bio-Treppe') nutzen. Die bisherige Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel soll nach den aktuellen Plänen entfallen – eine sofortige Pflicht zum Austausch einer noch funktionierenden Heizung besteht ohnehin nicht.
Trotzdem lohnt sich der Umstieg oft
Auch ohne gesetzlichen Zwang sprechen steigende CO₂-Preise auf fossile Brennstoffe, planbare Betriebskosten und weiterhin verfügbare Förderung für einen frühzeitigen Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Hybridlösung. Die Förderkonditionen (BEG) wurden zum 21. Juli 2026 angepasst – wer jetzt plant, sollte sich zu den aktuell gültigen Sätzen beraten lassen.
Hybridlösungen als Kompromiss
Eine Kombination aus bestehender Gasheizung und Wärmepumpe reduziert den Gasverbrauch spürbar, ohne die komplette Anlage zu ersetzen – oft eine kosteneffiziente Zwischenlösung, besonders in Altbauten mit hohem Wärmebedarf an sehr kalten Tagen.
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