Immobilienbewertung: Verfahren, Kosten und wann sich welches lohnt
Zuletzt aktualisiert: 15-07-2026
Der Wert einer Immobilie hängt von Lage, Zustand, Größe und aktueller Marktlage ab – Online-Rechner liefern erste Anhaltspunkte, ersetzen aber keine Einschätzung mit Ortskenntnis. Je nach Anlass reicht eine kostenlose Marktwerteinschätzung oder es braucht ein kostenpflichtiges Gutachten.
Die drei Bewertungsverfahren
Das Vergleichswertverfahren (für Wohnungen und Standardhäuser) leitet den Wert aus tatsächlichen Verkäufen ähnlicher Objekte ab. Das Sachwertverfahren (für individuelle Ein-/Zweifamilienhäuser) bewertet Grundstück plus Bausubstanz. Das Ertragswertverfahren (für vermietete Objekte) rechnet auf Basis der Mieteinnahmen – relevant für Kapitalanleger und Mehrfamilienhäuser.
Kostenlose Einschätzung oder Gutachten?
Für einen geplanten Verkauf reicht meist die kostenlose Marktwerteinschätzung eines regionalen Immobilienprofis. Für Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder Streit mit dem Finanzamt ist ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen nötig – Kosten je nach Objekt meist 1.500€ bis 3.000€, ein Kurzgutachten ab etwa 500€.
Steuerlicher Anlass: Erbschaft
Bei Erbschaften setzt das Finanzamt den Immobilienwert pauschal nach Bewertungsgesetz an – dieser liegt teils über dem echten Marktwert. Ein qualifiziertes Gutachten kann dann nachweislich einen niedrigeren Wert belegen und Erbschaftsteuer sparen; hier lohnt zusätzlich die Abstimmung mit einem Steuerberater.
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