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Ratgeber · Sanierung

Schimmel in der Mietwohnung: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter?

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026

Grundsatz: Für Schimmel durch Baumängel haftet der Vermieter, für Schimmel durch falsches Heizen und Lüften der Mieter. Weil die Ursache selten offensichtlich ist, entscheidet in der Praxis die fachliche Ursachenanalyse – nicht die lauteste Behauptung.

Schimmel ist der häufigste Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Die Rechtslage ist klarer als ihr Ruf – kompliziert wird es nur bei der Ursachenfrage.

Die Beweislast-Reihenfolge

Zunächst muss der Vermieter beweisen, dass die Bausubstanz mangelfrei ist (keine Wärmebrücken, intakte Abdichtung, funktionierende Fenster). Gelingt das, muss der Mieter darlegen, dass er angemessen geheizt und gelüftet hat. Diese Reihenfolge haben Gerichte wiederholt bestätigt – sie schützt Mieter vor pauschalen Schuldzuweisungen.

Erste Schritte für Mieter

Erste Schritte für Vermieter

Schnelle Reaktion zahlt sich doppelt aus: Sie begrenzt den Schaden und dokumentiert Ihre Sorgfalt. Eine professionelle Ursachenanalyse (Feuchtemessung, ggf. Thermografie) kostet wenige hundert Euro und ist die Grundlage jeder fairen Lösung – deutlich günstiger als ein Rechtsstreit auf Verdachtsbasis.

Warum Überstreichen keine Lösung ist

Anti-Schimmel-Farbe über sichtbaren Befall verschiebt das Problem nur – bei fortbestehender Ursache kommt der Schimmel zurück, oft großflächiger. Fachgerecht heißt: Ursache lokalisieren, befallenes Material entfernen, trocknen, Ursache beheben. Erst dann ist der Fall für beide Seiten wirklich erledigt.

Ursache klären und fachgerecht sanieren lassen – Angebote von Schimmel-Fachbetrieben:

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