Balkonkraftwerk: aktuelle Regeln, Kosten und Ertrag
Zuletzt aktualisiert: 15-07-2026
Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) wurden durch das Solarpaket der letzten Jahre deutlich vereinfacht: Erlaubt sind Anlagen mit bis zu 2.000 Watt Modulleistung und bis zu 800 Watt Einspeiseleistung am Wechselrichter. Eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig – es reicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister, die meist über ein vereinfachtes Verfahren läuft.
Für Mieter und Eigentümer
Auch Mieter dürfen Balkonkraftwerke grundsätzlich anbringen – bei baulichen Veränderungen (z. B. Bohrungen am Balkongeländer) empfiehlt sich dennoch eine kurze Abstimmung mit Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Zähler und Nachrüstung
Alte, rückwärtslaufende Ferraris-Zähler dürfen laut aktueller Regelung übergangsweise weiterlaufen, werden aber vom Netzbetreiber mittelfristig gegen moderne Zweirichtungszähler ausgetauscht. Ein sofortiger Zählertausch ist für die Inbetriebnahme nicht zwingend erforderlich.
Kosten und Ertrag
Ein Komplett-Set aus zwei Modulen und Wechselrichter kostet je nach Ausstattung meist zwischen 400€ und 900€, ein optionaler kleiner Speicher entsprechend mehr. Je nach Ausrichtung und Montageort lässt sich damit ein spürbarer Teil des Grundverbrauchs (z. B. Kühlschrank, Standby-Geräte) abdecken – die Amortisation liegt bei guten Bedingungen häufig im Bereich weniger Jahre.