Was der Paragraf bietet
Für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum zieht das Finanzamt 20 Prozent der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab – bemessen auf bis zu 200.000 Euro Aufwendungen je Objekt, also maximal 40.000 Euro Steuerersparnis. Die Auszahlung verteilt sich über drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Anders als beim Handwerkerbonus zählen hier auch die Materialkosten mit.
Welche Maßnahmen zählen
Der Katalog deckt die Klassiker ab: Dämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken, Fenster- und Außentürentausch, Heizungserneuerung und -optimierung, Lüftungsanlagen, digitale Verbrauchsoptimierung sowie sommerlicher Wärmeschutz. Zusätzlich sind die Kosten der energetischen Baubegleitung sogar zu 50 Prozent abziehbar. Es gelten dieselben technischen Mindestanforderungen wie in der Bundesförderung.
Die Voraussetzungen
Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre, Sie wohnen selbst darin (Vermietungsobjekte laufen stattdessen über Werbungskosten – oft sogar günstiger, aber mit der 15-Prozent-Falle im Blick). Die Ausführung erfolgt durch ein Fachunternehmen, das die amtliche Bescheinigung nach Muster ausstellt – ohne dieses Formular kein Bonus, also am besten schon bei der Beauftragung ansprechen. Zahlung unbar gegen Rechnung.
§35c oder BAFA/KfW – was ist besser?
Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht. Die Faustregel: Die Zuschussförderung (15–20 Prozent BAFA, bei Heizungen bis 70 Prozent KfW) ist prozentual meist stärker – dafür mit Antrag vor Beauftragung, Energieeffizienz-Experten und Bearbeitungszeit. §35c ist der unbürokratische Weg: keine Anträge, keine Fristen vor Baubeginn, ideal wenn die Maßnahme schnell laufen muss, der Förderantrag verpasst wurde – oder bei Fenstern/Dämmung, wo BAFA-Zuschuss und Steuerbonus nur 5 Prozentpunkte trennen. Wichtig: Sie brauchen genug Steuerschuld, um den Abzug zu nutzen – wer wenig Steuern zahlt, verschenkt Bonus.
Praxis-Tipp zur Reihenfolge
Vor größeren Projekten einmal durchrechnen (lassen): Maßnahmenpakete lassen sich aufteilen – z. B. Heizung über die KfW-Förderung (dort winken bis zu 70 Prozent), Fenster und Türen parallel über §35c. Ein Energieberater plus Steuerblick holt aus derselben Sanierung oft mehrere tausend Euro mehr heraus.