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Schädlinge & Naturschutz

Wespennest entfernen: Was es kostet, was erlaubt ist – und wann Sie es lassen müssen

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026

Ein Wespennest am Rollladenkasten ist unangenehm – aber nicht jedes Nest darf weg. Zwischen Naturschutzrecht, Kosten und Mietrecht: die wichtigsten Antworten.

Erst die Rechtslage – sie überrascht viele

Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes: Ohne vernünftigen Grund dürfen Nester nicht zerstört werden. Ein vernünftiger Grund liegt vor, wenn eine echte Gefahr besteht – Nest direkt am Hauseingang, am Kinderzimmerfenster, Allergiker im Haushalt. „Stört mich“ reicht rechtlich nicht. Hornissen (und einige seltene Wespenarten) sind darüber hinaus besonders geschützt: Hier braucht jede Entfernung oder Umsiedlung eine Genehmigung der Naturschutzbehörde – die der beauftragte Schädlingsbekämpfer üblicherweise mit einholt. Verstöße können empfindliche Bußgelder kosten.

Muss das Nest überhaupt weg?

Oft nein. Die häufigsten Nestbauer am Haus (Sächsische Wespe, Mittlere Wespe) sind friedlich und interessieren sich nicht für Ihren Kuchen – ihre Völker sterben im Herbst ohnehin ab, das Nest wird nie wiederbesiedelt. Nur zwei Arten (Deutsche und Gemeine Wespe) werden am Kaffeetisch lästig. Ein Fachmann erkennt die Art auf einen Blick; bei unkritischer Lage ist Abwarten bis zum Herbst die günstigste und legalste Lösung. Danach können Sie das leere Nest gefahrlos entfernen und den Zugang (Rollladenkasten, Dachritze) verschließen.

Kosten im Überblick

Die Entfernung oder Umsiedlung durch den Schädlingsbekämpfer kostet je nach Zugänglichkeit meist 100–250 Euro; schwer erreichbare Nester (Dachüberstand mit Leiter- oder Gerüstbedarf) auch mehr. Hornissen-Umsiedlungen mit Genehmigung liegen darüber. Vorsicht bei Lockangeboten „ab 29 Euro“ aus Online-Anzeigen – daraus werden vor Ort gern dreistellige Aufschläge. Seriöse Betriebe nennen den Preis vor dem Einsatz. Die Feuerwehr kommt übrigens nur bei akuter Gefahr (und berechnet das dann meist ebenfalls) – sie ist kein kostenloser Wespen-Service.

Mietwohnung: wer zahlt?

Ein Wespennest am Gebäude ist grundsätzlich Sache des Vermieters – es betrifft die Mietsache, nicht das Verhalten des Mieters. Also: Vermieter informieren und die Beauftragung ihm überlassen. Nur bei Gefahr im Verzug und Unerreichbarkeit dürfen Mieter selbst handeln und die Kosten geltend machen.

Finger weg von Eigenregie

Nest absaugen, ausräuchern, mit Schaum einsprühen – die Klassiker der Marke Eigenbau enden regelmäßig mit Stichserien und Abstürzen von der Leiter. Wespen verteidigen ihr Nest aggressiv, und mehrere Dutzend Stiche sind auch für Nicht-Allergiker gefährlich. Die 150 Euro für den Profi sind hier wirklich gut angelegt.

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