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Mietrecht

Wohnungsübergabe: So machen Sie das Protokoll, das Sie später rettet

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026

Kaution, Schönheitsreparaturen, Nachforderungen – fast jeder Streit nach dem Mietende entscheidet sich an einem Dokument: dem Übergabeprotokoll. So wird es wasserdicht.

Warum das Protokoll so mächtig ist

Ein gemeinsam unterschriebenes Übergabeprotokoll hat starke Beweiswirkung: Was als mangelfrei protokolliert ist, kann später kaum noch als Schaden geltend gemacht werden – und umgekehrt. Beim Einzug schützt es den Mieter (dokumentierte Altmängel muss er beim Auszug nicht vertreten), beim Auszug beide Seiten vor dem Klassiker „Der Kratzer war vorher nicht da".

Was hineingehört – die Checkliste

Kopf: Adresse, Datum, Anwesende, Ein- oder Auszug. Raum für Raum: Zustand von Böden, Wänden, Decken, Fenstern, Türen – konkret („Parkett Wohnzimmer: Kratzspur ca. 20 cm vor Balkontür") statt pauschal („gebraucht, ok"). Technik: Funktionstest von Heizung, Warmwasser, Herd, Spülkasten, Rollläden; vorhandene Geräte mit Zustand. Zählerstände: Strom, Gas, Wasser, Wärmemengenzähler – mit Zählernummern (Foto!). Schlüssel: Anzahl und Art vollständig auflisten. Offene Punkte: vereinbarte Restarbeiten mit Frist und Verantwortlichem. Unterschriften beider Seiten, je ein Exemplar pro Partei.

Fotos: die zweite Beweisschiene

Parallel alles fotografieren – Übersichten pro Raum plus Details der Streitkandidaten (Böden, Silikonfugen, Herd, Balkonbrüstung), mit Zeitstempel. Beim Einzug ist die halbe Stunde Fotoarbeit die beste Kautionsversicherung, die es gibt; unser Ratgeber Muss ich beim Auszug streichen? zeigt, warum der Einzugszustand rechtlich so entscheidend ist.

Die häufigsten Fehler

Blanko unterschreiben („Details tragen wir nach") – niemals. Streitpunkte weglassen: Sind Sie uneinig, gehört genau das ins Protokoll („Vermieter sieht Schaden X, Mieter widerspricht") – unterschreiben Sie mit diesem Vermerk, nicht die Gegendarstellung. „Besenrein" nicht definieren: gemeint ist ausgefegt und geräumt, nicht grundgereinigt. Verdeckte Mängel: Vermieter behalten Ansprüche für Schäden, die bei Übergabe nicht erkennbar waren – das Protokoll schließt nur das Erkennbare ab. Ohne Zeugen in strittige Übergaben gehen: Eine neutrale Begleitperson kostet nichts und beruhigt den Ton.

Wenn keine Einigung gelingt

Verweigert eine Seite die Unterschrift, dokumentieren Sie einseitig (Protokoll + Fotos + Zeuge) und übergeben die Schlüssel gegen schriftliche Quittung. Für die Kaution gilt: Der Vermieter hat eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist (je nach Fall einige Monate) – pauschales Einbehalten „auf Verdacht" über Jahre ist unzulässig.