Nur noch ein Schritt: das Marktstammdatenregister
Seit den Solarpaket-Vereinfachungen gilt: Balkonkraftwerke (bis 2.000 Watt Modulleistung, 800 Watt Einspeiseleistung) müssen nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die früher zusätzlich nötige Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen – der Netzbetreiber wird über das Register automatisch informiert. Frist: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
So läuft die Registrierung ab
1. Konto anlegen auf marktstammdatenregister.de – Sie registrieren sich einmalig als „Anlagenbetreiber“ (Privatperson).
2. Anlage erfassen: Der vereinfachte Dialog für Steckersolargeräte fragt nur wenige Angaben ab: Adresse, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung (Watt peak), Wechselrichterleistung, und ob ein Speicher dabei ist. Die Leistungsdaten stehen auf dem Datenblatt Ihres Sets.
3. Bestätigung abspeichern – fertig. Die Registrierung ist kostenlos und dauert mit vorliegenden Daten etwa 10–15 Minuten. Niemand kommt vorbei, nichts wird geprüft; es ist ein reiner Registereintrag.
Was ist mit dem Stromzähler?
Auch hier wurde vereinfacht: Alte Ferraris-Zähler (die rückwärtslaufen können) dürfen übergangsweise weiterlaufen, bis der Messstellenbetreiber turnusmäßig auf einen modernen Zweirichtungszähler wechselt. Sie müssen den Tausch nicht selbst beantragen und nicht bezahlen – er kommt von allein. Ihr Balkonkraftwerk dürfen Sie schon vorher in Betrieb nehmen.
Mieter und Wohnungseigentümer
Steckersolargeräte sind inzwischen als „privilegierte Maßnahme“ anerkannt: Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen sie nur noch aus triftigen Gründen ablehnen, mitreden dürfen sie beim „Wie“ (Montageort, Optik, Befestigung). Praktisch heißt das: kurz schriftlich ankündigen und die Montageart abstimmen – besonders bei Bohrungen am Geländer oder an der Fassade.
Häufige Irrtümer
„Ich muss einen Elektriker anmelden lassen“ – nein, die MaStR-Registrierung machen Sie selbst. „Ohne Wieland-Steckdose ist es illegal“ – der Betrieb über eine normale Schuko-Steckdose ist nach aktueller Produktnorm-Praxis üblich und verbreitet; eine fachgerechte Prüfung der Steckdose ist trotzdem sinnvoll, besonders in Altbauten. „Ich bekomme eine Einspeisevergütung“ – für den Überschuss eines Balkonkraftwerks gibt es praktisch nichts; der Spareffekt kommt allein aus dem Eigenverbrauch.
Sie hätten gern Beratung zur passenden Größe oder Hilfe bei der Montage? Unsere Balkonkraftwerk-Seite vermittelt beides kostenlos.