Zuerst die Steuer: die 10-Jahres-Frist
Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung mit Gewinn, ist dieser als privates Veräußerungsgeschäft (§23 EStG) voll einkommensteuerpflichtig – bei den Wertsteigerungen der letzten Dekade schnell ein fünfstelliger Steuerbetrag. Die Frist läuft von Kaufvertrag zu Kaufvertrag (Notartermine!). Die große Ausnahme: Eigennutzung – steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie das Objekt entweder durchgehend seit Anschaffung selbst bewohnt haben oder im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren (angebrochene Jahre genügen – im Extremfall reichen gut 12 Monate über drei Kalenderjahre). Für frühere Vermieter kann gezieltes Selbst-Einziehen vor dem Verkauf also bares Geld wert sein. Und wer mehrere Objekte in kurzer Zeit verkauft, sollte die Drei-Objekt-Grenze kennen: mehr als drei Verkäufe in etwa fünf Jahren können als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft werden – mit Steuerfolgen weit über §23 hinaus. Bei Erbschaften übernimmt der Erbe die Fristen des Erblassers. Im Zweifel: vor dem Notartermin steuerlich beraten lassen, nicht danach.
Makler oder privat?
Die Provision liegt regional meist bei insgesamt 5–7 Prozent inkl. MwSt.; bei Verkäufen an Verbraucher (Einfamilienhaus/Wohnung) gilt die Teilung – der Käufer zahlt höchstens die Hälfte, mindestens die Hälfte trägt, wer den Makler beauftragt. Pro Makler:Marktpreis-Einschätzung, Käufer-Vorprüfung (Finanzierungsbestätigung!), Verhandlungspuffer, Zeitersparnis – gute Makler holen die Provision über den Preis oft wieder rein. Pro Privatverkauf: volle Ersparnis, sinnvoll bei gefragten Lagen mit Standardobjekt und wenn Sie Besichtigungs-Marathon und Preisverhandlung selbst stemmen. Der Mittelweg für Unentschlossene: professionelle Wertermittlung zuerst – der falsche Angebotspreis (zu hoch = Ladenhüter-Stigma, zu niedrig = verschenkt) kostet mehr als jede Provision.
Unterlagen-Checkliste
Grundbuchauszug (aktuell), Energieausweis (Pflicht ab Anzeige!), Grundriss und Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung/Baugenehmigungen (auch für Anbauten und den Wintergarten – fehlende Genehmigungen platzen im Notartermin), Sanierungsnachweise mit Rechnungen, bei Wohnungen: Teilungserklärung, drei Versammlungsprotokolle, Wirtschaftsplan, Rücklagenstand.
Wert steigern kurz vor dem Verkauf – was lohnt
Große Sanierungen holen ihr Geld selten zurück; kleine Maßnahmen schon: Mängelliste abarbeiten (tropfende Armaturen, defekte Rollläden), neutral streichen, entrümpeln (unsere Kosten-Übersicht), Garten aufräumen, gute Fotos bei Tageslicht. Der erste Eindruck bepreist sich – der Rest wird verhandelt.