Alles rund ums Haus
Garten & Recht

Hecke schneiden: Was zwischen März und September erlaubt ist – und was Bußgeld kostet

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026

Der radikale Heckenschnitt im Mai kann fünfstellig teuer werden – der Formschnitt ist trotzdem ganzjährig erlaubt. Die Regeln, die Termine, die Nachbar-Fragen.

Die gesetzliche Schonzeit

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Hecken, Gebüsche und Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September abzuschneiden, „auf den Stock zu setzen" oder zu roden – zum Schutz brütender Vögel. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, für die die Länder empfindliche Bußgelder vorsehen; bei besetzten Nestern wird es richtig teuer. Erlaubt bleiben ganzjährig: schonende Form- und Pflegeschnitte, also der Zuwachs des Jahres. Aber auch dabei gilt: vorher auf Nester prüfen – ein aktives Nest stoppt auch den Formschnitt, bis die Brut durch ist.

Die richtigen Termine

Der große Rückschnitt gehört in den Spätwinter (Februar, vor Beginn der Schonzeit) – die Pflanze treibt danach kräftig aus. Der Formschnitt hat seinen Klassiker-Termin um den Johannistag (24. Juni), wenn der erste Austrieb abgeschlossen ist; frei wachsende Blütenhecken schneidet man dagegen direkt nach der Blüte. Nicht schneiden bei praller Sonne (Verbrennungsgefahr an frischen Schnittflächen) und bei starkem Frost.

Wie hoch darf die Hecke überhaupt sein?

Das regelt nicht der Bund, sondern das Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes – die Regeln unterscheiden sich erheblich (übliche Logik: je näher an der Grenze, desto niedriger; oft ~2 Meter bei geringem Grenzabstand). Wichtig zu wissen: Ansprüche des Nachbarn auf Rückschnitt können verjähren, und überhängende Zweige darf der Nachbar erst nach Fristsetzung selbst kappen. Bei Grenzhecken-Streit lohnt der Blick ins Landesnachbarrechtsgesetz vor dem Streit über den Zaun.

Selbst schneiden oder Gärtner?

Bis Schulterhöhe und bei gerader Strecke ist die Hecke ein dankbares Selbstmach-Projekt. Der Profi lohnt bei Höhen über 2 Metern (Leiterarbeit!), langen Beständen und beim Rückschnitt alter, verkahlter Hecken. Kosten: je nach Region und Aufwand meist 2–6 Euro pro laufendem Meter Formschnitt plus Grünschnitt-Entsorgung – und die Arbeitskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar.

Hecke, Bäume oder gleich der ganze Garten? Unsere Gartenpflege-Seite vermittelt geprüfte Betriebe – auch für regelmäßige Pflege im Abo.