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Maler & Innenausbau

Maler in Frankfurt am Main

Wände, Decken, Fassade oder die Auszugsrenovierung: Malerbetriebe in Frankfurt am Main mit transparenten Quadratmeterpreisen vergleichen.

Maler in Frankfurt am Main: Worauf es hier ankommt

Malerarbeiten in Frankfurt am Main reichen vom Wochenend-Zimmer bis zur kompletten Wohnungsrenovierung zwischen zwei Mietverhältnissen. Als Preisrahmen: Wände streichen 7–15 Euro pro Quadratmeter Wandfläche, Decken 8–18 Euro – Untergrund und Farbwechsel entscheiden über das obere oder untere Ende.

Die Frankfurter Altbauwände mit Stuck, Rissen und vielen Anstrichschichten sind Spachtel- und Grundierungsarbeit – genau hier trennt sich das Profi-Ergebnis vom Wochenendversuch. Stuckprofile fachgerecht mitzustreichen ist ein eigenes Können.

Raufaser über Raufaser über Raufaser: In den Nachkriegsbeständen ist das Entfernen alter Tapetenschichten oft der halbe Auftrag – dieser Posten (5–10 Euro/m²) gehört ins Angebot.

Zur örtlichen Bausubstanz: Frankfurt vereint dichte Innenstadtlagen mit großen Einfamilienhausgebieten im Umland – und hat durch das Bankenviertel einen überdurchschnittlichen Anteil an Eigentumswohnungen mit professioneller Hausverwaltung.

Kosten, Förderung & weiterführende Ratgeber

Alle Quadratmeterpreise inklusive Tapezieren und Fassade stehen im Maler-Kostenratgeber. Und bevor Sie für den Auszug beauftragen: Viele Schönheitsreparatur-Klauseln sind unwirksam – prüfen Sie erst die Rechtslage, das spart oft die komplette Renovierung. Wo gestrichen wird, gilt: unbar zahlen und 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Wohnung in Frankfurt am Main streichen zu lassen?
Faustwert: 7–15 Euro pro Quadratmeter Wandfläche, Decken 8–18 Euro. Eine 70-m²-Wohnung komplett (Wände und Decken, normaler Untergrund) liegt in Frankfurt am Main damit meist bei 1.500–3.000 Euro – Altanstrich-Entfernung und Spachtelarbeiten kommen ggf. dazu.
Muss ich beim Auszug in Frankfurt am Main streichen?
Oft nicht: Wer unrenoviert eingezogen ist oder eine Klausel mit starren Fristen im Vertrag hat, muss nach der BGH-Rechtsprechung gar nicht renovieren. Prüfen Sie die Klausel, bevor Sie Geld ausgeben – Schäden jenseits normaler Abnutzung gehen allerdings immer auf Sie.

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