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Rohrverstopfung: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter?

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026

Abfluss dicht, Rohrreiniger gerufen, Rechnung im Briefkasten – und jetzt der Streit, wer sie begleicht. Die Antwort hängt von einer einzigen Frage ab: Wo liegt die Ursache?

Die Ursachenregel

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter schuldet funktionierende Abflüsse und trägt daher die Kosten der Rohrreinigung – es sei denn, der Mieter hat die Verstopfung verursacht. Und genau da wird es praktisch: Essensreste, Fett, Feuchttücher, Katzenstreu oder Hygieneartikel im Abfluss sind klassisches Mieterverschulden. Verkalkte, altersschwache oder falsch verlegte Rohre, Wurzeleinwuchs oder Ablagerungen über Jahrzehnte sind Vermietersache.

Wer muss was beweisen?

Die Beweislast liegt beim Vermieter: Er muss nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat. Findet der Rohrreiniger ein Knäuel Feuchttücher, ist das einfach – lässt sich die Ursache nicht klären, bleibt der Vermieter meist auf den Kosten sitzen. Tipp für beide Seiten: Den Betrieb bitten, die Ursache im Arbeitsbericht zu dokumentieren (was wurde entfernt, in welchem Rohrabschnitt?).

Der Ort der Verstopfung zählt mit

Sitzt die Verstopfung im Fallstrang (dem gemeinsamen Hauptrohr mehrerer Wohnungen), ist praktisch immer der Vermieter zuständig – hier sammeln sich die Einleitungen aller Parteien, ein Einzelverschulden ist kaum nachweisbar. Nur bei Verstopfungen im Anschlussrohr innerhalb der Wohnung kommt Mieterhaftung ernsthaft in Betracht.

Gilt die Kleinreparaturklausel?

Meist nein. Kleinreparaturklauseln erfassen nur Teile, die dem häufigen direkten Zugriff des Mieters unterliegen (Griffe, Schalter, Armaturen) – Abflussrohre gehören nach überwiegender Rechtsprechung nicht dazu. Zudem sind solche Klauseln nur mit Obergrenze wirksam (üblich sind rund 100–120 Euro je Reparatur plus Jahresobergrenze); eine Rohrreinigung liegt oft darüber.

Was kostet eine Rohrreinigung?

Eine einfache Reinigung (Spirale, Zugänglichkeit gut) liegt meist bei 100–250 Euro. Vorsicht vor Abzocke bei Notdienst-Anrufen über Anzeigen mit 0800-Nummern: Wucherfälle mit vierstelligen Rechnungen sind ein bekanntes Problem der Branche. Seriöse Betriebe nennen vor Arbeitsbeginn einen Preisrahmen. Nachts oder am Wochenende sind Zuschläge von 50–100 Prozent normal – wenn es warten kann, warten.

Vorbeugen ist unschlagbar günstig

Kein Fett und keine Essensreste in den Ausguss, Haarsieb in Dusche und Wanne, Feuchttücher grundsätzlich in den Müll (auch „spülbare“). Einmal monatlich heißes Wasser mit Spülmittel durchlaufen lassen hält Küchenabflüsse frei – aggressive chemische Rohrreiniger greifen dagegen auf Dauer Dichtungen an.

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