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Notfall & Versicherung

Sturmschaden am Dach: Richtig sichern, richtig melden, richtig abrechnen

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026

Ziegel auf der Straße, Nässe im Dachboden: Nach dem Sturm zählen Reihenfolge und Dokumentation – beides entscheidet darüber, ob die Versicherung reibungslos zahlt.

Sicherheit vor Besitz

Erste Regel: Nicht bei laufendem Sturm aufs Dach oder unter lose Teile. Herabfallende Ziegel und Äste verletzen jedes Jahr Menschen schwer. Absperren, was auf Gehwege fallen könnte (Sie haften als Eigentümer für Ihr herabfallendes Material), und warten, bis es sicher ist. Bei akuter Gefahr für Personen – lose Schornsteinteile über der Straße, entwurzelter Baum am Haus – ist die 112 zuständig.

Welche Versicherung was zahlt

Die Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden am Haus – üblicherweise ab Windstärke 8 (rund 62 km/h). Den Nachweis führen im Streitfall Wetterdienst-Daten; praktisch akzeptieren Versicherer den Sturm meist ohne Diskussion, wenn es in der Nachbarschaft ebenfalls Schäden gab. Die Hausratversicherung zahlt für durchnässte Möbel und Elektronik, wenn Regen durchs beschädigte Dach eindrang. Folgeschäden (Wasser nach Sturmschaden) sind mitversichert – genau deshalb ist die schnelle Notsicherung so wichtig. Das Auto unter dem heruntergekommenen Ast ist ein Fall für die Teilkasko.

Ihre Pflichten – und die Kostenfalle dahinter

Versicherte haben eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen verhindern, dass der Schaden größer wird – sprich: zeitnah eine Notabdichtung (Plane, Notverschalung) durch den Dachdecker veranlassen. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung. Wer tagelang zusieht, wie es reinregnet, riskiert Kürzungen beim Folgeschaden. Umgekehrt gilt: Vor der endgültigen Reparatur die Freigabe der Versicherung abwarten (außer bei Kleinstschäden) – erst melden, dann groß reparieren.

Dokumentieren wie ein Profi

Fotos und Videos von allen Schäden vor jeder Veränderung – vom Boden und aus dem Fenster, nicht vom Dach. Datum des Sturms notieren, beschädigte Gegenstände auflisten, nichts wegwerfen. Die Schadenmeldung sollte „unverzüglich" erfolgen – die meisten Versicherer haben Online-Formulare, die Hotline direkt nach Großschadenlagen ist überlastet.

Vorsicht vor Dachhaien

Nach jedem Sturm klingeln „Dachdecker-Kolonnen" mit Sofortangeboten und Bargeld-Forderungen. Seriöse Betriebe akquirieren nicht an der Haustür. Beauftragen Sie Betriebe mit prüfbarer Adresse – gerade bei Versicherungsschäden brauchen Sie ordentliche Rechnungen.

Dach beschädigt? Über unsere Sturmschaden-Seite vermitteln wir Dachdecker für Notsicherung und versicherungsfeste Reparatur.