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Wasserschaden in Haus oder Wohnung: Die ersten 60 Minuten entscheiden

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026

Ob geplatzter Schlauch, Rohrbruch oder übergelaufene Wanne – bei Wasser zählt Tempo. Diese Reihenfolge begrenzt den Schaden und sichert Ihre Versicherungsansprüche.

Sofortmaßnahmen in der richtigen Reihenfolge

1. Wasser stoppen: Haupthahn zudrehen (meist im Keller bei der Wasseruhr, in Wohnungen oft im Bad). Es lohnt sich, den Haupthahn schon heute zu lokalisieren – im Ernstfall zählt jede Minute.

2. Strom weg: In betroffenen Bereichen Sicherungen ausschalten, bevor Sie durch Wasser laufen – Lebensgefahr durch Strom im Wasser wird regelmäßig unterschätzt.

3. Fotografieren, dann erst aufwischen: Fotos und Videos vom Schaden, vom Wasserstand, von beschädigten Gegenständen – die Dokumentation ist Ihre Währung gegenüber der Versicherung. Danach Wasser aufnehmen, Möbel hochstellen, Teppiche raus.

4. Melden: Versicherung informieren (die meisten verlangen „unverzüglich“), als Mieter zusätzlich sofort den Vermieter. Beschädigtes nicht wegwerfen, bevor die Versicherung zugestimmt hat – es ist Beweismaterial.

Welche Versicherung zahlt was

Die Zuständigkeit verwirrt viele, ist aber logisch aufgeteilt: Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Gebäude selbst (Wände, Böden, fest Verbautes) – Vertragspartner ist der Eigentümer. Die Hausratversicherung zahlt Ihre beweglichen Sachen (Möbel, Elektronik, Kleidung). Läuft Ihr Wasser in die Wohnung des Nachbarn, springt Ihre Privathaftpflicht für dessen Schäden ein. Wichtig: Versichert ist üblicherweise Leitungswasser – also Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Schläuchen oder angeschlossenen Geräten austritt. Eindringendes Regen- oder Hochwasser ist ein Fall für die Elementarschadenversicherung, die extra abgeschlossen sein muss.

Warum Trocknung fast immer Pflicht ist

Der sichtbare Schaden ist selten der ganze: Wasser zieht in Estrich, Dämmschichten und Wände. Ab etwa 48–72 Stunden steigt das Schimmelrisiko in durchfeuchteten Bauteilen deutlich. Ein Fachbetrieb misst die Feuchte und stellt bei Bedarf Trocknungsgeräte auf – das läuft je nach Durchfeuchtung 2–4 Wochen. Bei versicherten Schäden übernimmt die Versicherung üblicherweise auch die Stromkosten der Trocknung (Zählerstände notieren!). Wer die Trocknung „spart“, riskiert Schimmel und einen Folgeschaden, den keine Versicherung mehr freiwillig zahlt.

Mieter und Vermieter: wer kümmert sich?

Die Schadensbeseitigung am Gebäude organisiert der Vermieter; der Mieter muss den Schaden unverzüglich melden und Sofortmaßnahmen (Haupthahn!) ergreifen. Ist die Wohnung durch Trocknungsgeräte oder unbewohnbare Räume beeinträchtigt, kommt eine Mietminderung für die Dauer der Beeinträchtigung in Betracht.

Sie stehen gerade akut im Wasser? Über unsere Soforthilfe-Seite für Wasserschäden vermitteln wir Sanierungsbetriebe mit Versicherungserfahrung.