Eigentümer-Wissen
WEG-Basics: Was die Eigentümergemeinschaft entscheiden darf – und was Sie allein
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft eine Mitgliedschaft mit: Versammlungen, Beschlüsse, Verwalter. Die Spielregeln seit der WEG-Reform – kompakt und praxisnah.
Die wichtigste Grenze: Sonder- vs. Gemeinschaftseigentum
Sondereigentum ist grob: die Räume Ihrer Wohnung samt Innenausbau (Bodenbeläge, nicht tragende Innenwände, Sanitärobjekte). Gemeinschaftseigentum ist alles Konstruktive und Gemeinsame: Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Leitungsstränge – und, was viele überrascht, regelmäßig auch Fenster samt Rahmen und Wohnungseingangstüren (außen). Konsequenz: Fenster tauschen Sie nicht einfach selbst, und deren Sanierung zahlt grundsätzlich die Gemeinschaft – sofern die Teilungserklärung nichts Abweichendes (Wirksames) regelt. Die Teilungserklärung ist Ihr Grundgesetz – vor jedem Projekt und jedem Kauf lesen.
Beschlüsse: seit der Reform reicht oft die einfache Mehrheit
Die WEG-Reform hat Blockaden abgebaut: Bauliche Veränderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden – die alte Einstimmigkeits-Falle ist Geschichte. Der Ausgleich steckt in der Kostenverteilung: Grundsätzlich zahlen die Eigentümer, die der Maßnahme zugestimmt haben (und nutzen sie); beschließt eine qualifizierte Mehrheit (mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte der Miteigentumsanteile) oder amortisiert sich die Maßnahme in angemessener Zeit, tragen alle mit. Für die Praxis: Wer eine Sanierung will, organisiert Mehrheiten vor der Versammlung.
Ihre privilegierten Maßnahmen
Auf vier Dinge haben Sie einen Anspruch (die Gemeinschaft entscheidet nur noch über das „Wie", nicht das „Ob"): Ladeinfrastruktur fürs E-Auto, Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Glasfaseranschluss – die Kosten tragen Sie dann selbst. Analog gestärkt wurden Steckersolargeräte: Das Balkonkraftwerk kann Ihnen die WEG nur noch in begründeten Ausnahmen verwehren.
Versammlung, Verwalter, Anfechtung
Beschlüsse fallen in der Eigentümerversammlung (inzwischen ohne Beschlussfähigkeits-Quorum; Vollmachten nutzen!). Der Verwalter führt aus und vertritt die Gemeinschaft – seine Qualität entscheidet über Jahre; ein zertifizierter Verwalter kann verlangt werden. Gegen rechtswidrige Beschlüsse hilft nur die Anfechtungsklage binnen eines Monats – wer die Frist verpasst, ist auch an schlechte Beschlüsse gebunden. Deshalb: Protokolle zeitnah lesen.
Für Sanierungsprojekte der Gemeinschaft – vom Treppenhaus bis zur Fassade – vermitteln wir über die Fassaden- und Sanierungs-Seite Betriebe mit WEG-Erfahrung (Stichwort: beschlussfähige Angebote).